Passangelegenheiten

Reisepass

Wichtiger Hinweis für Passanträge!!

Pässe können nur nach vorheriger Terminvereinbarung beantragt werden.

Die Terminvergabe erfolgt ab sofort nur noch online.

---Die telefonische Terminvergabe ist eingestellt.---

Die Terminbuchung können Sie hier einfach und schnell selbst vornehmen. Wenn Sie möchten, kann auch eine Person Ihres Vertrauens dies für Sie übernehmen. Zum gebuchten Termin müssen Sie  persönlich erscheinen.

Unsere Adresse lautet: Rue J. de Lalaingstraat 8-14, 1040 Brüssel.

Wir bitten Sie, vor der Terminbuchung das einschlägige Informationsblatt über das Antragsverfahren aufmerksam zu lesen. Unvollständige Anträge können nicht angenommen werden.

Informationen zum Passantrag sowie das Antragsformular

Weiter zu Terminbuchung

Kindereinträge im Reisepass der Eltern ab dem 26. Juni 2012 ungültig

Aufgrund europäischer Vorgaben ergibt sich im deutschen Passrecht eine wichtige Änderung: Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im  Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig. Das Bundesinnenministerium empfiehlt den von der Änderung betroffenen Eltern, bei geplanten Auslandsreisen rechtzeitig neue Reisedokumente für die Kinder bei ihrer zuständigen Passbehörde zu beantragen. Als Reisedokumente für Kinder stehen Kinderreisepässe, Reisepässe und - je nach Reiseziel - Personalausweise zur Verfügung.

Passangelegenheiten

Frage des Monats Zwangsarbeiterrentenbesteuerung

Frage des Monats

"Was kann ich tun, wenn das Finanzamt Neubrandenburg meine deutsche Rente besteuern will, obwohl ich während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft als ziviler Zwangsarbeiter in Deutschland arbeiten musste bzw. als NS-Opfer anerkannt bin?"

Einschränkung der Nutzung von EC-Karten im Ausland

Sparkassen tauschen alle 45 Millionen EC-Karten aus

Zur Eindämmung des Geldautomatenbetruges (skimming) werden EC-Karten in Europa mit neuen Chips ausgestattet, die die Betrugsanfälligkeit deutlich verringern. Einige Geldinstitute haben im Zusammenhang mit der Umstellung die Nutzung der alten EC-Karten im Ausland beschränkt oder ganz ausgeschlossen. Die Botschaft empfiehlt Reisenden deshalb, vor Reiseantritt nach Belgien unbedingt Verbindung mit ihren Geldinstituten aufzunehmen und die Frage möglicher Beschränkungen und alternativer Möglichkeiten zur Geldversorgung zu klären.

Gegebenfalls können bei manchen Banken Sperrungen auch telefonisch aus dem Ausland aufgehoben werden. Gelingt dies nicht, können Sie sich durch einen Bargaldtransfer (Beispielweise mit Moneygram oder WesternUnion) Geld aus Deutschland zusenden lassen.

Gesetz zur europaweiten Vollstreckung von Geldstrafen und Geldbußen tritt in Kraft